Skip to main content

Richtlinie zu Verhalten auf Veranstaltungen bei ROSSMANN

Die Dirk Rossmann GmbH (ROSSMANN) legt höchsten Wert auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Dies gilt auch und im Besonderen für die Vereinbarkeit aller Tätigkeiten mit dem Kartellrecht.

Zur Sicherstellung der kartellrechtlichen Compliance bei der Durchführung von Veranstaltungen bei ROSSMANN werden die Teilnehmenden aufgefordert, die nachfolgend zusammengefassten kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Im Rahmen der Veranstaltung dürfen die Teilnehmenden insbesondere keine kartellrechtlich kritischen Themen besprechen und sensible wettbewerbsrelevante Informationen austauschen.

Auch am Rande des Treffens (z.B. bei einem Imbiss) dürfen kartellrechtlich kritische Themen zwischen konkurrierenden Unternehmen nicht besprochen werden.

Der Austausch von Informationen zu folgenden Themen kann zu einem Verstoß gegen das Kartellrecht führen und muss daher vermieden werden:

 Preisbildung und Konditionen, insbesondere:

o individuelle Preisgestaltung, Preisunterschiede, Preisstrategien

o individuelle Verkaufs‐ und Zahlungsbedingungen

o die sonstige Ausgestaltung individueller Vereinbarungen mit Kunden

 Produktion, insbesondere:

o individuelle Herstellungs‐ oder Absatzkosten, Kostenrechnungsformeln, Methoden der Kostenberechnung, unternehmensinterne Zahlen zu Bezugskosten, Produktion, Lagerbeständen und einzelnen Verkaufsgeschäften.

o Produktionsdrosselung / Produktionsmengen / Begrenzung der Marktversorgung mit einem Produkt

 Aktuelles und zukünftiges Marktverhalten zu:

o Beziehungen zu einzelnen Lieferanten oder Abnehmern, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt oder im Wettbewerb behindert werden.

o Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen, sowohl räumlich als auch nach Kunden.

o Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Lieferanten.

o Geheimhaltungsbedürftige Daten zu Investitionen oder technischen Entwicklungen.

Die Auflistung der kritischen Informationen ist nicht als abschließend zu verstehen. Vielmehr werden typische Beispiele aus der Praxis genannt. Für Fragen zum Umgang mit dieser Richtlinie steht die Rechtsabteilung von ROSSMANN gern zur Verfügung.