zwischen
dem/der Teilnehmenden an der Veranstaltung ROSSMANN Brands Strategietag 2026 - nachstehend „Teilnehmer“ genannt -
und
der Dirk Rossmann GmbH, Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel - nachstehend „ROSSMANN“ genannt -
1. Diese Vereinbarung steht im Zusammenhang mit der Veranstaltung ROSSMANN Brands Strategietag 2026 (nachfolgend auch als „Veranstaltung“ bezeichnet), zu der sich der Teilnehmer anmeldet. Da dem Teilnehmer im Rahmen dieser Veranstaltung der Zugang zu vertraulichen Informationen ermöglicht wird, bedarf es dieser Vereinbarung, welche dem Schutz der vertraulichen Informationen (z. B. und damit nicht abschließend Dokumente, Materialien, Zeichnungen, Daten, mündliche Erklärungen, auch Informationen, die nach der Veranstaltung auf die Veranstaltung bezugnehmend den Teilnehmern durch ROSSMANN zur Verfügung gestellt werden) dient, mit welchen der Teilnehmer in Berührung kommt und/oder welche ihm zur Verfügung gestellt werden. Als vertraulich gelten dabei alle Informationen, die nicht ausdrücklich als „nicht vertraulich“ gekennzeichnet sind.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die durch ihn erhaltenen bzw. eingesehenen vertraulichen Informationen zu keinem anderen Zweck als der Zusammenarbeit mit ROSSMANN zu verwenden und nicht an Dritte weiterzuleiten, es sei denn, dass ROSSMANN schriftlich einwilligt. Die Informationen sind vertraulich zu halten und es sind alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Kenntnisnahme Dritter zu verhindern. Nur diejenigen Mitarbeiter des Arbeitgebers des Teilnehmers, die in die Zusammenarbeit mit ROSSMANN eingebunden sind, zur Einhaltung dieser Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung vor dem Erhalt der vertraulichen Informationen verpflichtet wurden und die vertraulichen Informationen nur selbst und nur zu dem Zweck der Zusammenarbeit mit ROSSMANN verwenden, sind keine „Dritten“ im Sinne dieser Vereinbarung.
3. Diese Vereinbarung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die:
bereits allgemein bekannt sind; oder
ohne Zutun und Verschulden des Teilnehmers und/oder anderer Mitarbeiter des Arbeitgebers des Teilnehmers anderweitig bekannt werden; oder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder gerichtlicher bzw. behördlicher Entscheidung offen zu legen sind.
Der Teilnehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen.
Sofern der Teilnehmer und/oder ein anderer Mitarbeiter des Arbeitgebers des Teilnehmers und/oder der Arbeitgeber des Teilnehmers verpflichtet ist, Informationen offen zu legen, wird der Teilnehmer ROSSMANN davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen von ROSSMANN alle erhaltenen vertraulichen Unterlagen an ROSSMANN zurückzugeben und etwaige Kopien vollständig zu vernichten. Erfüllungsort für die Rückgabeverpflichtung ist der Sitz von ROSSMANN.
5. Diese Vereinbarung wird durch das Setzen eines Häkchens während des Anmeldevorgangs zur Veranstaltung durch den Teilnehmer angenommen und damit wirksam. Sie gilt auch nach Beendigung der Veranstaltung für die Dauer von 10 Jahren fort.
6. Diese Vereinbarung gilt weltweit und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht.